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   VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21   

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VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21 (https://dejure.org/2022,54216)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.2022 - A 10 K 6192/21 (https://dejure.org/2022,54216)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - A 10 K 6192/21 (https://dejure.org/2022,54216)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e
    Nigeria: Flüchtlingseigenschaft bei drohender FGM; keine inländische Fluchtalternative für fünfköpfige Familie bei Abhängigkeit von Unterstützung durch FGM befürwortende Verwandtschaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG München, 24.06.2021 - M 32 K 19.31051

    Erfolglose Asylklage (Nigeria, Genitalverstümmelung)

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    Letztlich kann aber auch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen auch gegen den Willen der Eltern auf Veranlassung von Verwandten eine Beschneidung durchgeführt wird (VG München, Gerichtsbescheid vom 24.06.2021 - M 32 K 19.31051 -, juris Rn. 21 m. w. N.; UK Home Office, a. a. 0., S. 39; BFA, a. a. O., S. 52).

    Dieses verbleibende Risiko kann aber - bei Ablehnung einer Genitalverstümmelung durch die Eltern - jedenfalls dann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, wenn sich die betreffende Familie fernab der Großfamilien, von denen die Gefahr einer Beschneidung von Töchtern ausgehen könnte (oft ist dies nur die Familie väterlicherseits), niederlässt, wenngleich dies dann einen völligen Bruch mit der jeweiligen Herkunftsfamilie bedeuten kann (VG München, Gerichtsbescheid vom 24.06.2021 - M 32 K 19.31051.

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    Da das Bundesverwaltungsgericht aber hierunter im von ihm entschiedenen Fall auch die drohende Zwangsbeschneidung eines türkischen männlichen Wehrpflichtigen subsumiert hat, kann für die - vorliegende - Frage einer drohenden weiblichen Zwangsbeschneidung nichts Anderes gelten; ebenso unter Verweis auf diese Entscheidung unter dem Gesichtspunkt des "real risk" BVerwG, Urteile vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, BVerwGE 146, 67-89 und juris, dort Rn. 32,.
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    und vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22-33 und in juris, dort Rn. 22).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    In einem solchen Fall reicht zwar die bloße theoretische Möglichkeit einer Verfolgung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 60.89 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 134, S. 262, insoweit in BVerwGE 87, 52 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, BVerwGE 89, 162-171 und juris, dort Rn. 17; das Zitat bezieht sich ursprünglich auf politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG.
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    Maßgebend ist in dieser Hinsicht - vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 - DVBI.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urteile vom 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80, sowie vom 15.03.1988 -9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 ).
  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 10 B 20.30598

    Alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern und familiärem Rückhalt im Herkunftsland

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    Die drohende zwangsweise weibliche Genitalverstümmelung in Nigeria begründet einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, weil sie eine an das Geschlecht anknüpfende politische Verfolgung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG darstellt (Bayerischer VGH, Urteil vom 24.01.2022 - 10 B 20.30598 -, juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2020 - OVG 11 N 81/20-, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    Der Vortrag, insbesondere zu den in die eigene Sphäre fallenden Ereignissen, muss geeignet sein, den Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1987 - BVerwG 9 C 321/85 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - A 10 K 6192/21
    Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerungen des Vorbringens sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, dass dem Vortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann, es sei denn, die Widersprüche und Unstimmigkeiten können überzeugend aufgelöst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1985 - BVerwG 9 G 27/85 - Juris Rn. 11 ff., und Beschluss vom 21.07.1989 - BVerwG 9 B 239/89 - Juris Rn,3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 81.20

    Nigeria; Genitalverstümmelung als politische Verfolgung; Ablehnung im konkreten

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

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